AZAV Trägerzulassung

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Trägerzulassung nach AZAV

Akkreditierung als Fachkundige Stelle bei der DAkkS bis November 2027: Akkreditierungsurkunde mit Anlage
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.

Im Mittelpunkt des Zulassungsverfahrens steht die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch eine vom Träger ausgewählte und im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages beauftragte fachkundige Stelle für folgende Fachbereiche:

Fachbereich 1 für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine AVGS
Fachbereich 2: ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, SGB III § 45, Absatz 4, Satz 3, Nr. 2
Fachbereich 3: Ausgeschriebene Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung § 48 SGB III ff, für die man sich bewerben kann:
– Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) § 51 SGB III
– Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) § 76 SGB III
– Berufseinstiegbegleitung (BerEb)
Fachbereich 4 für Bildungsgutscheine BGS:
Fachbereich 6: Reha-spezifische Maßnahmen – Teilhabe behinderter Menschen § 112 ff SGB III

– z.B. Integrationsfachdienste, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Weiterbildungsträger, die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit einlösen etc.

Das Vorgehen bei Zulassung von Trägern ist in der DIN EN ISO/IEC 17065:2012 geregelt, der Norm, nach der sich die Zertifizierungsstellen akkreditieren, die Zertifizierungsprogramme für Produkte und Dienstleistungen betreiben.

Eine genaue Beschreibung des Zertifizierungsprozesses und weiter relevante Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Alles zur Trägerzulassung als Bildungsträger bei der Bundesagentur.


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