Neuigkeiten

Aktualisierte Bundesdurchschnittskostensätze ab 01.06.2026

Zum 01. Juli 2026 treten neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmenzulassungen in Kraft. Maßgeblich sind sie für alle Maßnahmen, deren Antrag ab diesem Datum bei der fachkundigen Stelle eingeht; für bis zum 30. Juni 2026 eingereichte Anträge gelten weiterhin die bisherigen B-DKS mit Stand vom 01. Juli 2024. Wir empfehlen Trägern, laufende und geplante Anträge im Blick auf den Einreichungszeitpunkt sowie auf die zugrunde liegende Kalkulation sorgfältig zu prüfen.

Für den Fachbereich 4 bringt die neue Ermittlungsperiode zudem eine wichtige verfahrensbezogene Klarstellung: An die Stelle bisheriger Schwellenwerte treten nun auch dort durchgängig ermittelte Durchschnittskostensätze auf Ebene der Qualifikationsniveaus. Damit gilt der Entscheidungsspielraum der fachkundigen Stellen im 25%-Korridor künftig für alle Bildungsziele; eine Kostenzustimmung des Operativen Service Sachsen-Anhalt wird erst bei einer Überschreitung des jeweiligen B-DKS um mehr als 25 Prozent erforderlich. SocialCert berücksichtigt diese Änderungen in den laufenden Verfahren und empfiehlt, insbesondere kostenrelevante Maßnahmen im Fachbereich 4 frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen hin zu überprüfen.

Alle Regelungen seitens der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auf deren Internetseite.

Aktuelle Information zum Kostenzustimmungsverfahren ab 01.04.2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung aktualisiert; sie gilt für Kostenvorlagen, die ab dem 01.04.2026 beim Operativen Service Sachsen-Anhalt eingehen.
Betroffen sind Maßnahmen, deren kalkulierte Kosten die maßgeblichen Bundes-Durchschnittskostensätze um mehr als 25 % überschreiten oder bei denen ein besonderer Schwellenwert greift.
Die Maßnahmezulassung bleibt weiterhin Aufgabe der Fachkundigen Stelle; die BA prüft im Kostenzustimmungsverfahren insbesondere das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse sowie die Nachvollziehbarkeit notwendiger überdurchschnittlicher Aufwendungen.
Für Träger bedeutet dies: Die Begründung erhöhter Kosten muss künftig noch klarer aus Maßnahmekonzept, Kalkulation und prüffähigen Nachweisen ableitbar sein.
Wir berücksichtigen die aktualisierte Weisung und den neuen Kostenvorlagebogen in unseren Zulassungsverfahren und empfehlen Trägern, kostenüberschreitende Maßnahmen frühzeitig mit uns abzustimmen.

Nachtrag der Budesagentur am 10.01.2026 zur Maßnahmeanteilen

Ergänzend zu den aktualisierten Beiratsempfehlungen hat die Bundesagentur für Arbeit den Umsetzungshinweis 1/2026 veröffentlicht. Dieser konkretisiert insbesondere die Berechnung von Maßnahme-/Unterrichtsstunden im Verhältnis zu synchronen und asynchronen Maßnahmeanteilen. Inhaltlich knüpft der Umsetzungshinweis an die Beiratsempfehlungen vom 10.06.2025 an und bestätigt deren praktische Umsetzung in der Maßnahmezulassung.

Neue Definition von Durchführungsformen bei Maßnahmenzulassungen AZAV (01.07.2025)

Die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III wurden mit Stand vom 10.06.2025 aktualisiert.
Für die Maßnahmezulassung und -überwachung ergeben sich insbesondere in Punkt 3.2 neue Klarstellungen zu Durchführungsformen von Maßnahmen, zur Definition von Unterricht sowie zum Umgang mit synchronen und asynchronen Maßnahmeanteilen.
Damit wird künftig noch deutlicher zwischen Präsenzmaßnahmen, digitalen Maßnahmen und kombinierten Maßnahmen unterschieden.
Asynchrone Maßnahmeanteile können Bestandteil einer Maßnahme sein, zählen jedoch nicht zu den Unterrichts- bzw. Maßnahmestunden und sind gesondert im Konzept, in der Kalkulation und auf dem Zertifikat auszuweisen.
Die vollständigen Empfehlungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Heute, am 27.11.2000, vor 25 Jahren begann der Weg der SocialCert GmbH (27.11.2025)

Ein kleiner Schritt in der Welt der Form durch den Eintrag ins Handelsregister – und zugleich ein stiller Aufbruch in ein Bewusstsein, in dem Qualität aus Beziehung entsteht.

Seit jenem 27. November 2000 begegnen wir Einrichtungen, in denen Menschen mit offenem Herzen hinschauen, wo Entwicklung spürbar wird und wo jeder Prüfprozess ein Raum des gemeinsamen Wachsens sein kann.

Prüfkultur lebt dort, wo Aufmerksamkeit und Vertrauen sich berühren, wo Wahrnehmen Verantwortung trägt, wo Menschsein und Professionalität nicht getrennte Sphären sind, vielmehr Teile derselben Bewegung.

25 Jahre SocialCert bedeuten 25 Jahre gelebte Verbundenheit:
zwischen Menschen, zwischen Organisationen, zwischen dem Inneren und dem Äußeren einer Qualitätspraxis, die sich immer wieder neu auf das Wesentliche ausrichtet.

Wir danken allen Wegbegleiter*innen, die diese Haltung nähren und weitertragen.
Der Impuls bleibt lebendig —

Zur rechtlichen Begründung aus unserem Sommernewsletter: Geändertes Verfahren der Prüfung der Qualifikationen (01.07.2024)

Ab sofort müssen die geprüften Qualifikationsnachweise auch in Kopie bzw. als pdf-Datei für die Fachkundige Stelle eingesammelt und auf der unternehmenseigenen Cloud abgelegt werden. Diese Regelung gilt ab sofort auch für Maßnahmenzulassungen. Die rechtliche Begürndung finden Sie hier.

 

Veröffentlichung der Datenabfrage zum Zulassungsgeschehen gem. § 181 Absatz 9 SGB III (Juni 2023)

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) informiert uns über die Veröffentlichung der Datenabfrage zum Zulassungsgeschehen gem. § 181 Absatz 9 SGB III. Sie finden die relevanten Informationen unter dem folgenden Link: Datenabfrage

 

Aktualisierung der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zu AZAV (März 2023)

die Bundesagentur für Arbeit möchte Sie gerne über ihre neue Internetpräsenz zu den Themen Akkreditierung und Zulassung informieren. Sie finden hierzu die relevanten Informationen unter dem nachfolgenden Link: Akkreditierung und Zulassung

Zertifizierung und Souveränität (Dezember 2022)

Die das Jahr 2022 über und vielleicht unsere Zeitqualität bestimmende Frage scheint uns zu sein: Wie wertschätzen und würdigen sich Menschen wechselseitig in ihrer Souveränität und Autorität? Wie gewinnen sie diese, anstatt ihr Zentrum an projizierte oder selbsternannte Autoritäten abzugeben?

„Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen,
schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt.“
Khalil Gibran

Die Rolle, in der wir als „Fachkundige Stelle“ – oder uns lieber Zertifizierungsstelle – befinden, besteht in einem Spannungsfeld. Oft befinden wir uns in einer Situation der Hoffnung oder der Projektion. Auf uns wird die Autorität übertragen, dass wir in dem Fachgebiet, das wir zertifizieren, eben fachkundig sind. Und unsere Erfahrungen mit den über 90 von uns zertifizierten Einrichtungen sind: Fachkundig sind die Träger selbst. Ja, genau genommen, nicht der Träger, sondern die dort Verantwortung übernehmenden Menschen. Und was auditieren wir? (Hier finden sie den ganzen Artikel)

 

Wer erkennt an? Eine Frage der Macht. (März 2022)

Am Samstag, den 26.03 2022 lud die Rudolf-Steiner-Schule Bochum ein zu einem Jubiläum: 20 Jahre: Jedem Kind ein Instrument und 20 Jahre Schulabschlussportolio. Da wir als SocialCert mit unserer Produktzertizierung seit 2007 das Schulabschluss Protfolio als Zertifizierungsstelle prüfen und damit einen Beitrag zur Anerkennung informell erworbender Kompetenzen beitragen, egab sich eine Gelegenheit, einen Beitrag zur Festschrift zu leisten: „Wer erkennt an? Eine Frage der Macht.“ So heißt der als Grußwort veröffentlichte kleine Aufsatz über das große Feld der Auf- und Abschlüsse im Lebenslauf. Weitere Informationen zum Schulabschlussportfolio, einem von mehreren Produktzertifizierungen, die wir Organisationen anbieten, finden sich hier.

Erstes Schweizer stationäres Hospiz durch die SocialCert GmbH zertifiziert (September 2021)

Das Audit am 21. Juli 2021 war eine Premiere in mehrfacher Hinsicht. Zum ersten Mal wird ein Schweizer stationäres Hospiz nach einem Gütesiegel zertifiziert. Zum ersten Mal hat sich der Dachverband Hospize Schweiz (DVHS) aufgemacht, ein adäquates Prüfverfahren auszusuchen, zu entwickeln und für Schweizer Verhältnisse anzupassen. Es soll für die Kernaufgabe von stationären Hospizen geeignet sein, Menschen in ihrer finalen Lebensphase auf die Schwelle, die sich durch ihren physischen Tod manifestiert, hin und darüber hinaus zu begleiten.

Zugleich startet der Dachverband Hospize Schweiz hiermit eine Struktur und ein Verfahren, das gemäß den Schweizer Gesetzen die Erlaubnis und die Chance hat, kantonale Prüfungen zu ersetzen. Und zum ersten Mal findet eine Kooperation mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle aus Deutschland statt, die sich spezialisiert hat personennahe Dienstleistungen und lernende Organisationen zu zertifizieren.

Grundlage der Prüfung ist der Prüfleitfaden für das „Gütesiegel Hospize Schweiz“ als Prüfverfahren für stationäre Hospize in der Schweiz, das sich auf die positiven und fruchtbaren Erfahrungen des Hospiz und Palliativverband Niedersachsen und dem von ihm entwickelten Gütesiegel stationäres Hospiz(c) in Deutschland beruft und aufbaut.

Foto von Stefan Ackermann: Im Hospiz Aargau künstlerisch bemalte Gedenksteine in Form einer sich entrollenden Spirale.

Dieser Prüfleitfaden basiert auf den Prinzipien der qualitativen Sozialforschung. Er sieht vorab eine detaillierte Dokumentenprüfung anhand einer klar deklarierten Checkliste vor, welche erfüllt sein muss, um das Gütesiegel verliehen zu bekommen. Vor Ort nehmen die Auditor:innen dann am Tageslauf des Hospizes beobachtend teil.  Sie nehmen wahr, wie die Werte und Prinzipien im Hospizalltag gelebt werden und fragen achtsam nach, um das Geschehen zu verstehen. Weitere Perspektiven werden durch die empfohlenen Fragen in leitfadengestützten Interviews mit Verantwortlichen im Hospiz gewonnen. Eine gemeinsame Urteilsbildung findet im Auditteam statt, um aufgrund der ausgewählten Stichproben bestätigen zu können, in welchem Grad die Ziele des Hospizes sowie des Gütesiegels im realen Hospizaltag leben.

Herzlichen Glückwunsch der Schweizer Pionier-Einrichtung in Brugg /Aargau – und dem mutigen und strategischen Weitblick des dortigen Führungsteams. Hier der link zum Dachverband Hospize Schweiz.

Neue Zweigniederlassung für alle AZAV-Aktivitäten

Nun ist es offiziell. Unsere Zweigniederlassung in NRW ist eröffnet. Neben allen unseren AZAV-Aktivitäten finden dort u.a. auch unsere Qualifizierungen statt. Die offiziellen Kontaktdaten sind:

Verwaltung SocialCert GmbH / AZAV-Bearbeitung:
Hauptstr. 148
47877 Willich
Tel. +49 2156 914 29 66
Fax +49 2156 914 29 76

 

Artikel von Christian Lucke

Christian Lucke wurde eingeladen, für die Novemberausgabe der Zeitschrift der Stiftung Arbeiten und Leben den dort lebenden Menschen ein Audit zu erläutern. Den Artikel finden sie hier.

 

Die SocialCert GmbH erneut auf dem Fachtag zur Psychiatrischen Gesundheit:

Wertschätzung und Beziehung

Erneut wurde Stefan Ackermann auf dem Fachtag des Steuerungsverbunds Psychische Gesundheit, Versorgungsregion Bad Tölz – Wolfratshausen am 09.10.2019 eingeladen, um die Wertschätung in Beziehung zu referieren. Gerade ein Verständnis für die Dimensionen des Wertbegriffs in Verbindung mit der Schätzung spielt gerade bei dem, was wirkt, eine entscheidende Rolle. Lassen Sie sich inspirieren. Die Präsentation zum downloaden finden Sie hier.

 

Die SocialCert GmbH auf dem Fachtag zur Psychiatrischen Gesundheit

Die Evaluierbarkeit von Beziehung und Beziehungsarbeit

In Zusammenarbeit mit dem Steuerungsverbund Psychische Gesundheit, Versorgungsregion Bad Tölz – Wolfratshausen hatte Dr. Stefan Ackermann am 06.07.2018 die Möglichkeit, durch einen Vortrag gemeinsam mit Prof. Dr. Endres einzuladen und durch einen Workshop zu inspirieren, die Beziehungsarbeit als Grundlage für die Lebensqualität  in den Mittelpunkt im Begleiten von Menschen mit Unterstützungsbedarf nach den SGB’s zu stellen.

Hier finden sich die beiden Präsentationen:
Dr. Stefan Ackermann: Beziehung und Beziehungsarbeit in der Psychiatrie
Prof. Dr. Egon Endres: Beziehung und Beziehungsarbeit in der Psychiatrie Empirische Befunde bei ReALIsarwinkel

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