GAB Qualitätssiegel für das GAB Verfahren

Das GAB-Qualitätssiegel bestätigt einer Organisation, die es führt, dass sie das GAB-Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung sinngemäß, angemessen und der Siegelstufe entsprechend vollständig umgesetzt hat und in allen Einrichtungsteilen, auf die das Siegel sich bezieht, nachhaltig praktiziert. Insbesondere unterstreicht das GAB-Qualitätssiegel die Angemessenheit der realisierten Individualisierung des Verfahrens gemäß den Bedingungen und Besonderheiten der Einrichtung.

Es bestätigt

  • die aktive Handhabung des Verfahrens durch die Mitarbeitenden,
  • die flexible, situationsgemäße Handhabung der Qualitätsziele,
  • die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität in allen Kernbereichen der Einrichtung im Sinne des Verfahrens.

Die Vergabe des GAB-Qualitätssiegels beruht nicht auf der Vorgabe von Standards, sondern auf der Formulierung von Kriterien in Zusammenhang mit dem GAB-Leitfaden, die sich auf die Umsetzung des Verfahrens in der Einrichtung beziehen. Die Einrichtungen, die sich um das Siegel bewerben, müssen darauf spezifische und individuelle Antworten geben. Damit will dieses Siegel keine Vereinheitlichung des Qualitätsmanagements nach dem GAB-Verfahren herbeiführen, sondern im Gegenteil die Vielfalt der Realisierungsformen fördern. Es stützt und schützt ausdrücklich die Freiheit jeder Einrichtung, entsprechend ihren jeweiligen Bedingungen und Möglichkeiten die Prinzipien des GAB-Verfahrens auf eigenen originellen Wegen zu verwirklichen.

Für die Vergabe des Qualitätssiegels gilt die Satzung für das GAB-Qualitätssiegel.

Die Anforderungen sind in der GAB-Qualitätssiegel_Kriterienliste-Grund-und_Vollform formuliert.

Wollen Sie das Siegel für Ihre Einrichtung erreichen, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Vergabe des GAB-Qualitätssiegels

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