Gütesiegel für stationäre Hospize

Gütesiegel Stationäres Hospiz aus Niedersachsen bundesweit freigegeben

Stationaeres_Hospiz_Bundesweit

Seit 1986 gibt es stationäre Hospize in Deutschland. In Niedersachsen bieten bereits 24 stationäre Hospize und zwei Kinderhospize intensive Pflege und Begleitung für Patienten an und stehen mit Rat und Tat den Angehörigen zur Verfügung.
Weitere derartige Einrichtungen sind in ganz Deutschland geplant. Damit Hospize auch weiterhin in der bekannten Qualität wahrgenommen werden, hatten sich die stationären Hospize in Niedersachsen zusammengeschlossen und in einem dreijährigen Prozess bis 2014 Qualitätsstandards erarbeitet. Die Einrichtungen, die sich diesen Standards stellen, erhalten ein Gütesiegel, das vom Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen (HPVN) vergeben wird. Der Zertifizierungsprozess wird im Auftrag des HPVN und der Beauftragung durch die stationären Hospize von der SocialCert-GmbH durchgeführt. Unter wissenschaftlicher Begleitung ist es gelungen, auch die Beziehungsarbeit in der hospizlich-palliativen Pflege messbar zu machen.
Dieses Gütesiegel kann bundesweit vergeben werden und ist bisher einmalig im Bereich der Hospize in Deutschland.

Qualität im Stationären Hospiz messen
Um die Qualität in Stationären Hospizen zu messen braucht es auf der eine Seite eine Orientierung (angestrebte Ergebnisqualität), für die sich jedes einzelne Hospiz selbst verpflichtet. Die niedersächsischen Hospize haben dafür folgende Leitgedanken der stationären Hospizarbeit für das Gütesiegel erarbeitet: Leitgedanken. Diese gelten für Niedersachsen.
Stationäre Hospize in anderen Bundesländern können sich an diesen orientieren oder eigene Leitgedanken entwickeln. Dann werden diese im Zertifizierungsprozess zugrunde gelegt. Siehe auch Hospizqualität sichtbar machen.

Auf der anderen Seite braucht es einen Prüfprozess auf Augenhöhe. Diese Haltung und Einstellung ist in folgender Präsentation dargestellt: Wie ist Beziehungsarbeit in der hospizlich palliativen Pflege messbar? – Plädoyer für eine zeitgemäße Prüfkultur –Zeitgemäße Prüfkultur im Gütesiegel

Darstellung des Hopizsiegels auf dem DGP-Kongress in Leipzig

Basisunterlagen für das Gütesiegel
Die administrativen Grundlagen für den Zertifizierungsprozess sind im Prüfhandbuch für stationäre Hospize dargelegt: Pruefhandbuch Guetesiegel (Version 2.0 vom 22.05.2018).
Der Prüfleitfaden für stationäre Hospize stellt den Prüfprozess vor Ort, die Grundsätze der Urteilsbildung sowie den Prozess der Urteilsbildung dar: Prüfleitfaden Guetesiegel (Version 2.2 vom 07.05.2018)

Dokumente für das Antragsverfahren
Die Dokumente, die für den Gütesiegelprozess benötigt werden, finden Sie hier:
1) Ihr Antrag auf eine Zertifizierung für das Gütesiegel: Zertifizierungsantrag
2) Die Satzung für den Umgang mit dem Gütesiegelzeichen: Siegelsatzung
3) Ihre Bestätigung, dass Sie die Zeichensatzung verbindlich anerkennen: Anerkenntnis Siegelsatzung

Gütesiegel stationäre Hospize
Es ist jederzeit möglich, das „Gütesiegel Stationäres Hospiz“  für stationäre Hospize aus ganz Deutschland zu vergeben.
Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen oder an die Geschäftsführung der SocialCert GmbH.

Erfüllen der Rahmenvereinbarungen 2017
Mit dem „Gütesiegel stationäres Hospiz“ können die Qualitätsanforderungen der Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize 2017 erfüllt werden.

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