Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erreichte uns mit diesem Link downloadbare Information der Bundesagentur für Arbeit zur Verfahrensweise mit der Änderung von AZAV-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz alternativer Methoden bei der Maßnahmedurchführung.
Wir bitten Sie, uns kurzfristig eine Liste der Maßnahmen vorzulegen, die von dieser Regelung betroffen sind. Entsprechend dem Dokument beschrieben Verfahren erhalten Sie dann kurzfristig eine Bescheinigung über die weitere Gültigkeit Ihre Maßnahmezulassungen sowie eine Information über das weitere Procedere, falls weitere Prüfungen erforderlich sind.
Christian Lucke und Stefan Ackermann
Anfragen zu AZAV bitte richten an:
Verwaltung SocialCert GmbH / AZAV-Bearbeitung
Hauptstraße 148
47877 Willich
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