erneuter Newsletter vom 19. März 2020
Sehr geehrteR Abonnent,
sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erreichte uns mit diesem Link downloadbare Information der Bundesagentur für Arbeit zur Verfahrensweise mit der Änderung von AZAV-Maßnahmen in den Fachbereichen 1 Aktivierung und Vermittlung & 4 Förderung der berufliche Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Einsatz alternativer Methoden bei der Maßnahmedurchführung.
Diesen haben wir Ihnen bereits gestern abend zukommen lassen. Hier bitten wir Sie, uns kurzfristig eine Liste der Maßnahmen vorzulegen, die von dieser Regelung betroffen sind.
Desweiteren erreichte uns eine Mitteilung der BA bezüglich der Unterbrechung von Arbeitsmarktdienstleistung. Sie finden das Dokument hier.
Christian Lucke und Stefan Ackermann
Anfragen zu AZAV bitte richten an:
Verwaltung SocialCert GmbH / AZAV-Bearbeitung
Hauptstraße 148
47877 Willich
Tel. +49 2156 9142966
Fax +49 2156 9142976
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