Lieber Abonnent,
wir möchten Sie gerne noch vor den Weihnachtsferien auf neue Möglichkeiten bei der Bundesagentur und den Anmeldeschluss für unsere Qualifizierung am 31.12.2019 hinweisen.
Es können nun auch die Maßnahmeangebote im Fachbereich 1 nach § 45 SGB III in einer Datenbank der Bundesagentur für Arbeit erfasst werden. In dieser Datenbank können Angebote – entsprechend der Filtersetzung – identifiziert werden. Wie bei FbW-Maßnahmen ist auch im Bereich der Maßnahmen nach § 45 SGB III der Träger frei in seiner Entscheidung, ob er seine Angebote in der Datenbank erfasst oder nicht.
Bitte beachten Sie dazu folgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/avgs
Träger, die im Fachbereich 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §81 SGB III eine Maßnahmen zugelassen haben, melden diese bitte, wenn die erste Anfrage mit Bildungsgutschein (BGS) kommt, beim Operativen Service an. Die Kontaktstellen sind nach Bundesland geordnet. Die Mailadressen finden Sie hier.
Falls Sie sich noch entscheiden wollen, an unserer Auditor*innen-Qualifizierung 2020 teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis 31.12.2019 bei uns an. Wenn wir noch einige Menschen gewinnen, kann sie im 26. März 2020 in Frankfurt starten. Bitte senden Sie uns ihre Interessensbekundung oder ihre Anmeldung rechtzeitig zu.
Wir freuen uns auf ein gemeinsames Abenteuer und wünschen Ihnen entspannte Weihnachtstage und eine freudvollen Jahreswechsel.
Herzliche Grüße
Stefan Ackermann und Christian Lucke