Sehr geehrte:r Abonnent,
liebe Leser:innen, liebe Interessierte,
zur Sommerzeit möchten wir Sie über einige Aspekte informieren, die u.a. auch für weitere Zertifizierungen relevant sind.
Aktuell sind wir bis 19.08.2022 in Urlaub – wir bitten Sie daher, die Urlaubsvertretung nur in dringenden Angelegenheiten zu kontaktieren. Unseren Bereitschaftsdienst erreichen sie unter Dr. Stefan Ackermann dr.stefan.ackermann@socialcert-gmbh.de.
Zur Zeit befinden wir uns in unserer 4. Re-Akkreditierungsphase für die DIN EN ISO/IEC 17065:2013, die Anforderungen an Zertifizierungsstellen festlegt, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren. Wir als Fachkundige Stelle bzw. Zertifizierungsstelle unterliegen wie Sie im Rahmen der Produktzertifizierung einem Fünfjährigen Zulassungszeitraum mit jährlichen Zwischenaudits.
Wir verlängern damit die Bereiche unser Akkreditierung, wie sie in der bis 07.11.2022 gültigen Akkreditierungsurkunde aufgelistet sind: AZAV Fachbereiche 1,2,3,4&6.
Im Rahmen dieser Re-Akkreditierung haben wir folgende Rückmeldungen erhalten, die auch Sie als unsere Kunden betreffen, sofern Sie eine Träger- oder Maßnahmenzulassung nach AZAV mit uns vereinbart haben.
Dies betrifft vor allem die Verträge, die Sie als Anbieter mit Ihren Teilnehmenden schließen. Beherzigen Sie bitte folgendes:
- Bitte tragen sie den genehmigten Preis/Wert für die Maßnahmekosten ein
- Bitte regeln Sie, dass den Teilnehmenden nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme ausgestellt wird – und
- vermerken Sie, dass bei nicht Bestehen der Prüfung oder Erreichen des Abschlüsse der Gutscheininhaber einen Anspruch auf einen entsprechenden Teilnahmenachweis hat.
- Sollten Sie mitgeltende Unterlagen verwenden wie etwa AGB´s, Hausordnungen etc. führen Sie diese bitte als mitgeltenden Anlagen mit auf.
Desweiteren wurden wir darauf hingewiesen darauf zu achten, eine Kongruenz zwischen der Anzahl der Mitarbeitenden, die Sie uns in der jährlich zu aktualisierenden Daten- und Selbstauskunft mitteilen – und den Auditzeiten vor Ort, die wir bei Ihnen verbringen, herzustellen. Hier herrscht nach wie vor Unklarheit, inwieweit wir wie viele Auditanteile Remote – also als Fernbegutachtung über Videointernetdienste – auch zukünftig nach Ende der Pandemiezeit durchführen können und dürfen. Ebenfalls relevant ist eine korrekte Zuordnung der Fachbereiche, insbesondere bei 3 & 6 der AZAV zu achten. Wir werden Sie im nächsten Newsletter über unsere tieferen Erkenntnisse diesbezüglich weiter informieren.
Wir wünschen Ihnen auf alle Fälle eine erholsamen, entspannten, warmen wie auch erfrischenden Sommer und freuen uns, mit Ihnen weiterhin eine für alle Seiten fruchtbare und erkenntnisreiche Zusammenarbeit zu pflegen.
Mit herzlichen Grüße
Stefan Ackermann