Sehr geehrte:r Abonnent,
liebe Leser:innen, liebe Interessierte,
In Kürze:
Zum Advent hat sich letzte Woche die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) an alle Fachkundigen Stellen gewandt, um uns eine Verlängerung der Gültigkeit ausgestellter Äquivalenzbescheinigungen, die auf den 31.12.2021 befristet war, mitzuteilen. „Für bereits am Markt existierende Äquivalenzbescheinigungen ohne zeitliche Befristung gilt: Diese besitzen ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2022.“ Die Grundlage Ihrer alternativen Durchführung ist in Ihrem Konzept und der mit Ihnen vereinbarten Äquaivalenzbescheindung dargelegt.
Die allgemeine Empfehlung an uns, die auch die Orientierung für die Prüfung der Umsetzung alternativer Durchführungsformen enthält finden Sie hier.
Wir wünschen Ihnen einen freudvollen Nikolaustag und eine besinnliche Adventszeit.
Für das SocialCert Team
Stefan Ackermann