Sehr geehrte:r Abonnent,
liebe Leser:innen, liebe Interessierte,
bevor der dichte Herbst seine Fahrt aufnimmt, möchten wir Sie noch über ein freudiges Ereignis sowie einige bedeutsame Aspekte der Arbeit von SocialCert, auch in Bezug auf Audits und Regelungen informieren.
Mit dem Hospiz Aargau erstes stationäres Hospiz in der Schweiz zertifiziert – nach dem «Gütesiegel Hospize Schweiz» des Dachverbandes Hospize Schweiz (DVHS)
Mit einer Vorbereitung von über zwei Jahren hat sich der DVHS in Anlehnung an den vom Hospizverband Niedersachen entwickelten Prüfleitfaden für stationäre Hospize eine Schweizer Version entworfen. Dieser beschreibt das „Prüfverfahren für stationäre Hospize in der Schweiz: Ablauf, Vergabe und Prüfleitfaden für das «Gütesiegel Hospize Schweiz»“. Aktuell wollen in diesem jungen Verband der deutschsprachigen Schweiz sich weitere fünf stationäre Hospize in den nächsten zwei Jahren zertifizieren lassen. Damit soll die Hospizkultur in der Schweiz gestärkt und eine dialogische Prüfkultur zusammen mit der SocialCert GmbH auf der Schweizer Bundesebene etabliert werden.
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Notwendige Änderungen und Präzisierungen nach 3. Überwachungsaudit der Deutschen Akkreditierungsstelle
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- Wir sind verpflichtet, stets aktuelle Trägerdaten vorzuhalten, um insbesondere bei Änderungen auch vor den Zwischen- bzw. Überwachungsaudits dem vorgeschriebenen Auditaufwand gerecht zu werden. Wir bitten Sie deshalb uns etwa 2-3 Monate vor den Audits eine aktualisierte Selbstauskunft zukommen zu lassen.
- Bedingungen zum Durchführen von Remote-Audits / bzw. Remote-Auditanteilen (Online) gemäß IAF MD4 .
Grundsätzlich ist bei AZAV jedes Jahr ein Audit vor Ort in der Zentrale vorgeschrieben, der Remoteanteil darf 30% betragen. Sollten höhere Fernbegutachtungsanteile anfallen sind diese extra zu begründen. - Vorgeschriebener Auditaufwand gemäß IAF MD1&Md5 ist transparent zu machen.
Wir wurden aufgefordert, die Anzahl der vorgeschriebenen Audittage sowie Abweichungen davon in unseren Angeboten bzw. auch Änderungen zu Überwachungsaudits dem Träger gegenüber zu begründen. Dies werden wir bei zukünftigen Angeboten berücksichtigen. Selbstverständlich informieren wir Sie bei Änderungen, die aufgrund von unter 1. genannten Mitteilungen notwendig sind. - Aktualisierung der Empfehlungen des Beirats für AZAV-Kunden.
Dies ist inzwischen eine sehr interessantes Kompendium für alle Träger geworden, da es präzise alles Wissenswerte und zahlreiche Erläuterungen rund um die AZAV enthält. - Klärung der Verantwortlichkeiten für Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit bei Überschreitungen der Bundesdurchschnittskostensätze bei AZAV Maßnahmen in den Fachbereichen 1&4 um über 25%
Sie finden bei uns unter Dokumenten auch die Präsentation der Bundesagentur, aus der das Vorgehen, die Zuständigkeiten und die Kriterien beim Überschreiten des BDKS hervorgehen.
Wir wünschen Ihnen allen eine heilen Raum für und viel Freude mit Ihren selbstgewählten Aufgaben.
Mit sommerlichen Grüße
Stefan Ackermann und das Team der SocialCert GmbH