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Sehr geehrteR Abonnent,
Liebe Interessierte, liebe Kundinnen der SocialCert GmbH,
zuerst senden wir Ihnen allen gesunde, friedvolle und entspannte Wünsche zum neuen Jahr 2021. Und zugleich danken wir Ihnen für die Zusammenarbeit in dem doch sehr umwälzenden Jahr 2020. Wir freuen uns sehr, dass wir zahlreiche erneute Zulassungen von Trägern erfolgreich durchführen und zugleich auch einige neue Kundinnen gewinnen konnten.
Zu den Themen dieses Newsletters:
- Rückmeldung zu unserer Leitbildumsetzung in den Audits
- Mit Achtsamkeit und Präzision navigieren wir auf Sicht
- Neue Leitende Auditorinnen
- Planung der Überwachungsaudits 2021
- Alternative Durchführung von Maßnahmen
- Neuerungen zum 01.10.2020 / 1.1.2021 bezüglich der AZAV-Maßnahmenzulassung
1) Gemäß unserem Leitbild stehen wir ein für eine Partnerschaft auf Augenhöhe und einem Unterstützen der unternehmerischen wie auch der gesellschaftlichen Anliegen auf eine solche Weise, dass sich im Prüfprozess sowohl die Wirklichkeit wie auch das Potenzial der Anwesenden Schritt für Schritt weiter entfalten können. Wir übernehmen dabei Verantwortung für den Prüfprozess, den wir gemäß unserem Leitbild ausgestalten und Sie übernehmen die Verantwortung für Ihr Anliegen, das Sie in die Welt bringen wollen. Dass uns dies in den durchgeführten Audit gelungen scheint, entnehmen wir den Feedbackbögen und den mündlichen Rückmeldungen im Abschlussgespräch.
Wir freuen uns auf weitere Rückmeldungen, wenn Sie noch keinen Feedbackbogen ausgefüllt haben sollten.
2) Nach wie vor wissen wir nicht, wie sich der Umgang unserer Regierungsverantwortlichen mit der im letzten Jahr aufgezogen Coronakrise weiter entwickeln wird. Ebenfalls wissen wir auch nicht, wie sich das Zertifizieren innerhalb des kommenden Jahres auf dieser Grundlage weiter gestaltet. Eine vollständige Online-Zertifizierung ist nicht in Sicht und entspricht auch nicht unserem Qualitätsanspruch und Selbstverständnis eines Audits, das auf der persönlichen Beziehung zu Ihnen und der Begegnung mit Teilnehmenden beruht. Soweit die Coronalage es erforderlich macht, werden wir aber gemeinsam mit Ihnen nach hybriden Lösungen suchen.
3) Im Herbst 2020 haben unsere beiden Auditorinnen Agnes Fischer und Monika Hannibal-Zangenberg ihre „Feuerprobe“ als Auditorinnen bestanden. Einige von Ihnen haben die beiden Auditorinnen ja bereits kennengelernt und Ihre positiven Rückmeldungen haben uns in der Entscheidung bestärkt, Monika und Agnes ab sofort als Leitende Auditorinnen einzusetzen. Wir wünschen den beiden viel Erfolg und freuen uns sehr, dass sie unser Team verstärken.
4) Ende Januar werden wir eine vorläufige Planung der Auditorinnen für die Audits 2021 abschließen. Das Auditdatum Ihrer Überwachungsaudits ergibt sich immer aus dem Ausstellungsmonat Ihres Zertifikats. Die Leitenden Auditoren werden in den nächsten Wochen mit Ihnen Kontakt aufnehmen für eine grobe Terminierung. Die definitive Auditlänge und damit der definitive Audittermin kann erst nach Rücksendung der Selbstauskunftsbögen kalkuliert und festgelegt werden. Diesen Selbstauskunftsbogen erhalten Sie etwa 6 -8 Wochen vor dem grob geplanten Audit-Termin. Unsere leitenden Auditor*innen kontaktieren Sie dann auf Grundlage der aktualisierten Daten rechtzeitig, um einen passenden Termin zu finden und in die Detailplanung mit Ihnen einzusteigen.
5) Alternative Durchführung von Maßnahmen nach AZAV:
- Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auf der Homepage der BA die „Sonderempfehlung „Pandemiebedingte Änderungszulassung‘“ des Beirats nach §182 SGB III“ veröffentlicht wurde. (https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen). Diese Empfehlung finden sie im unteren Bereich der Website unter dem Punkt „Erklärungsvordrucke zur Weitervergütung von Maßnahmen“.
- Die von uns erteilten Äquivalenzbescheinigungen für Maßnahmen, die aufgrund der Pandemie mit alternativen Mitteln weitergeführt werden, haben eine maximale Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Falls eine Weiterführung erforderlich sein sollte, werden wir eine entsprechende Regelung der Agentur für Arbeit bzw. der DAkkS rechtzeitig mitteilen können.
6) Neuerungen bei der Maßnahmenzulassung:
- Neuerungen bei der Maßnahmenzulassung seit dem 01.10.2020:
Hier noch einmal der Hinweis, dass seit dem 01.10.2020 die folgende Regelung gilt:
„Zur Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme gehört, dass diese mit einer pädagogisch/methodisch didaktisch und wirtschaftlich angemessenen Teilnehmerzahl konzipiert, zugelassen und durchgeführt wird; als angemessene Gruppengröße nach § 3 Abs. 3 AZAV wird eine Teilnehmerzahl von zwölf“ (vorher 15) „Von dieser Teilnehmerzahl kann aus methodisch-didaktischen oder rechtlichen Gründen abgewichen werden, sofern die räumlichen, personellen und sonstigen Gegebenheiten dies erlauben.“ (Quelle: Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III vom 30.09.2020).
Wir bitten Sie daher bei der Beantragung einer Maßnahmenzulassung um eine Begründung, falls Ihre Teilnehmerzahl von der Standardgröße 12 abweicht. - Zum 01.01.2021 gelten darüber hinaus folgende Regelungen bezüglich der AZAV-Maßnahmenzulassung/Maßnahmendurchführung:
Durch Rechtsänderung SGB III zum 01.01.2021 werde die bisherigen Maßnahmeziele „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ zusammengelegt. Das hieraus resultierende neue Maßnahmeziel lautet ab 01.01.2021 „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“. Das alleinige Maßnahmeziel „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ entfällt.
Ab 01.01.2021 werden die Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkräfte keine Gutscheine nach der Nr. 2 mehr aushändigen und neue Maßnahmezulassungen nach der Nr. 2 sind nicht mehr möglich. Das ist für laufenden Maßnahmen nach der Nr. 2 jedoch unproblematisch, da für diese Maßnahmen Gutscheine nach der Nr. 1 (neu) ausgehändigt werden. Der BDKS für das neue Maßnahmeziel 1 wurde ebenfalls zum 01.01.2021 neu kalkuliert. Alle Rechtsänderungen betreffen Maßnahmen, die nach dem 31.12.2020 beantragt wurden bzw. werden.
Mit herzlichen Grüßen aus Willich und München
Christian Lucke und Stefan Ackermann