Sehr geehrteR Abonnent,
liebe verantwortliche Menschen in den Trägern und Organisationen, die von uns zertifiziert oder zugelassen sind,
liebe Interessierte an unserer Zertifizierungsstelle,
bevor wir in die Sommerpause gehen möchten wir Sie über einige wichtige Aspekte auf dem Laufenden halten:
- Änderung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.Mai 2020
- Änderungen der Bundesdurchschnittskostensätze
- Änderungen der Regeln im § 45 Fachbereich 1 Aktivierung und Vermittlung
- Änderung und Präzisierung in unseren AGB´s
- Vorstellen unserer zwei neuen AuditorInnen
- Sommerpause und verdichtete Arbeitszeiten im Herbst
Die letzten Monate waren sich für viele unvorhersehbar, unberechenbar, unsicher und vieldeutig. Sie haben einiges unerwartet auf den Kopf gestellt, unmöglich Scheindendes ermöglicht und sicher auch immer wieder die Frage aufgeworfen: Was passiert da gerade? Und was für einen Sinn könnte das haben? Für mich war es die Einladung, im Dschungel der Informationen für mich selbst eine Spur zu finden, die sich aus meinen inneren Quellen speist und sich anregen, jedoch nicht irritieren lassen.
So finden auch bei der Bundesagentur BA und der Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS mal wieder lang anstehende Bewegungen statt: Das wichtigste:
zu 1) die AZAV wurde geändert und findet sich nun im „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“. Sie finden dieses Gesetz unter Downloads bei Dokumenten unter Trägerzulassung.
zu 2) Die Bundesdurchschnittskostensätze BDKS für den Fachbereich 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III wurden pauschal um 20% erhöht. – Bedeutet für die Träger die Möglichkeit, neu zu kalkulieren, da die systemisch bedingte jährliche Verringerung der Kostensätze nach 8 Jahren unterbrochen wurde. Weitere Informationen ebenfalls bei Dokumenten unter Maßnahmenzulassung Fachbereich 4, § 81
zu 3) Ab 01.10.2020 ist der Prozentsatz, mit dem wir als Fachkundige Stelle im Fachbereich 1 zulassen dürfen ohne Zustimmung der Bundesagentur in Halle auf 25% über BDKS eingeführt und begrenzt worden. – Bedeuted für die Träger: Die Begründungen für überdurchschnittliche Stundensätze wird ab dieser Überschreitung nun bundesweit einheitlich geprüft – und das Bewilligungsverfahren dauert damit sicher länger. Wer über die Beweggründe sich austauschen möchte kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Erfreulich: die Gruppenmßnahmen dürfen nun endlich mit 12 Teilnehmenden kalkuliert werden statt mit 15. Weitere Informationen bei Dokumenten unter Maßnahmenzulassung Fachbereich 1, § 45.
zu 4) Wir haben aufgrund der internationalen Wirksamkeit zur jährlichen Verpflichtung, die Trägerdaten zu aktualisieren, als Akkreditierungsauflage unsere Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB Version 7.2) präzisiert. Dies betrifft
§ 7 Honorar, Abs 2: „2. Sollte sich innerhalb des Vertragszeitraumes die Kalkulationsgrundlage (Selbstauskunft des Auftraggebers) verändern, ist die SocialCert Gmbh berechtigt, die Auditzeit anzupassen und den notwendigen Mehraufwand oder den Minderaufwand in der Rechnung zu berücksichtigen.“
und § 19 Kündigung, Abs 6: 6. In allen anderen Fällen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, behält die SocialCert GmbH den Anspruch auf 60% des vertraglich vereinbarten Honorars.
zu 5) Ebenfalls möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass wir drei „frischgebackene“ Auditorinnen im Herbst einsetzen werden. Monika Hannibal-Zangenberg, Agnes Fischer (explizit für AZAV) und Birgit Vollmer-Lucke werden als Auditorinnen unsere bewährten Kolleg:innen begleiten und damit lernen, wie sie mittelfristig in eigener Verantwortung und Regie Audits für die SocialCert GmbH durchführen können. Wir freuen uns über diese wunderbare Verstärkung und wünschen uns ein ehrliches und aussagekräftiges Feedback zu unserer Dienstleistung.
zu 6) In der nun folgenden Sommerpause sind wir von der SocialCert nur eingeschränkt in einem gewohnt arbeitensfähigen Einsatz. Wir brauchen diese Auszeit, um für den sehr dichten Herbst ausreichend Sonnen/Sommerkräfte einzusammeln. Deshalb sind wir vom 13. bis 30. Juli nur eingeschränkt erreichbar und vom 31.07. bis 10.08.2020 ganz in Sommerpause. Ab dem 11.08.2020 ist das Büro wieder voll einsatzfähig.
Wir wünschen allen einen feinen Sommer und freuen uns auf die Begegungen im Herbst.
Herzlich Stefan Ackermann und das SocialCert Team