Newsletter Sommer 2017

Liebe Kunden von SocialCert und liebe Interessierte an unserer Arbeit,

mit Beginn des Sommers und der Kirschenernte möchten wir Sie über die neusten Entwicklungen extern und intern, sowie über Initiativen der SocialCert aufmerksam machen.

Gesetzliche Präzisierung

Wie Ihnen ja bereits seit letztem Jahr bekannt war, sind Sprachkurse für geflüchtete Menschen nicht im Rahmen der AZAV über Fachkundige Stellen als Weiterbildung zulassungsfähig. Die Zulassung wurde dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übergeben. Lange war allerdings das Prozedere für eine Zulassung als Sprachkursanbieter ungeklärt. Seit dem 01.07.2017 herrscht jetzt Klarheit:

Träger, die Sprachkurse für Flüchtlinge anbieten wollen, können sich zulassen unter beim BAMF. Schauen Sie hier unter: Zulassung von Trägern

Neue Angebote von SocialCert
 I   VORAB-AUDIT FÜR AZAV-NEUKUNDEN

Immer wieder sprechen uns insbesondere kleinere Träger an, die oft hoch innovative Leistungen im Bereich der Aktivierung und Vermittlung, im Bereich der beruflichen Weiterbildung oder der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben anbieten möchten, aber noch keine AZAV-Zulassung als Träger besitzen. Für diese Träger bieten wir einen besonderen Service an: Vor Ort prüfen wir gemeinsam, welche Voraussetzungen im Qualitätsmanagement und bei den behördlichen Anforderungen nach AZAV noch erarbeitet werden müssen, um die eigentliche Zertifizierung als Träger bestehen zu können. Sie können dann – ohne Zeitdruck – die fehlenden Dinge zielgerichtet erarbeiten und sich zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt entspannt der eigentlichen „Prüfung“ unterziehen.

II EINLADUNG AUF DIE CONSOZIAL

Zusammen mit dem Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen sind wir am 15. und 16. November 2017 auf der Consozial in Nürnberg mit einem Stand und einem Tandemvortrag (Grün: Tandemvortrag 41) vertreten. Dr. Stefan Ackermann und Miriam Püschel laden am Donnerstag, den 16.11.2017 um 10:30 Uhr zum Messevortrag mit dem Thema: Eine Kultur der Beziehung, die sich prüfen lässt? Qualität „messen“ am Beispiel von stationären Hospizen.“ Wir freuen uns, wenn Sie bei diesem spannenden Thema dabei sind und oder wir anschließend mit Ihnen an unserem Stand ins Gespräch kommen.

 III  KUNDENUMFRAGE JULI 2017

Zu unseren Leistungen und Ihren Wünschen als Kunden führen wir in diesen Wochen eine Kundenumfrage durch. Wir haben eine angemessene Stichprobe unserer Kunden ausgewählt, um herauszufinden, wie wir unsere Leistungen verbessern können, an welchen Leistungen Sie zusätzlich Interesse haben und wie wir gemeinsam das Thema Prüfen und Zertifizieren weiter entwickeln können.

Sollten Sie nicht unter den angerufenen Kunden sein, aber uns gerne Ihre Wünschen mitteilen, dann freuen wir uns, wenn Sie bis Ende Juli 2017 auf uns zu kommen.

 IV  NEUE BUNDESDURCHSCHNITTSKOSTENSÄTZE AZAV

Seit 1. Juni 2017 gelten die neuen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen. Diese können Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit finden unter: für den Bereich der Aktivierung und Vermittlung nach § 45 SGB III bzw.  für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 ff SGB III

Bitte beachten Sie diese bei der Beantragung von Maßnahmen.

 ORIENTIERUNGSHILFE FÜR ZUORDNUNG MASSNAHMEINHALTE § 45 SGB III

Die Agentur für Arbeit bietet als Orientierungshilfe seit Mai 2017 ein Dokument vor, dass Ihnen als Orientierung bei der Zuordnung von Maßnahmeinhalten zu den Maßnahmezielen der Aktivierung und Vermittlung dienen kann. Hier der Link zu dem unterstützenden Dokument.

 ENTWICKLUNGSLABOBRATORIUM PRÜFKULTUR 2.0

Aus Anlass unserer eigenen Reakkreditierung im Mai 2017 wurde uns nochmals die Dringlichkeit bewusst, Möglichkeiten zu schaffen, dass Prüfungen nicht als Pflicht oder Machtspiel ablaufen sondern entwicklungsfördernd ist. Doch die Logik der Konformitätsbestätigung heißt: Erfüllt, unkritische oder kritische Abweichungen aus Sicht des Prüfenden. Es wird davon ausgegangen, dass es eine eindeutige Erkenntnis von „richtig oder falsch“ gibt, die auch ohne eine Kommunikation mit den agierenden Menschen gewonnen werden kann. Dahinter steht die Annahme, dass soziale Interaktionen als Gegenstand behandelt und somit auf Dokumentenbasis geprüft werden können.

Aus unserer Sicht braucht es hierfür einen eigenen Entwicklungsimpuls, denn sonst vergessen die Geprüften wie die Prüfenden, um was es eigentlich geht: Das eigene Zentrum zu bewahren und für die Entwicklung von Qualität in einen Dialog zu gehen. Und das heißt auch Verantwortung für die eigene Urteilsbildung zu übernehmen.

Die Auswertung der Umfrage bietet für uns die Grundlage um ein Entwicklungslaboratorium zum Thema „Menschen prüfen Entwicklungen“ zu begründen. Für ein erstes Treffen von Interessierten haben wir uns für den Hof Sondern am 14. September 2017 von 12:00 – 16:00 in Wuppertal entschieden. Dieser hat im Jahr 2003 das erste GAB-Qualitätssiegel erhalten und wird im Frühjahr 2018 das erste Kulturaudit durchführen. 2018 möchten wir dann auch andere Fachkundige Stellen zu einem Erfahrungsaustausch einladen. Es soll eine Plattform für ein entwicklungsförderliches Prüfen begründet werden. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, freuen wir uns sehr über Ihre engagierte Anmeldung!

Sommerliche Grüße

Dr. Stefan Ackermann, Christian Lucke, Dr. Marietta Schürholz

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